Mitbeklagte

Mitbeklagte
Mịt|be|klag|te, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete>: vgl. ↑Mitangeklagte.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Litisconsortĭum — (v. lat.), das Verhältniß mehrer Personen zu einander, wenn dieselben in einem Civilprocesse entweder als Mitkläger gemeinschaftlich ihr Recht verfolgen, od. als Mitbeklagte zusammen belangt werden. Die Streitgenossen (Litis consortes) sind weder …   Pierer's Universal-Lexikon

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