- Mitbeklagte
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Litisconsortĭum — (v. lat.), das Verhältniß mehrer Personen zu einander, wenn dieselben in einem Civilprocesse entweder als Mitkläger gemeinschaftlich ihr Recht verfolgen, od. als Mitbeklagte zusammen belangt werden. Die Streitgenossen (Litis consortes) sind weder … Pierer's Universal-Lexikon